Investitionsschutz nach Völkerrecht
Berlin: (hib/mwo) Eine Reform des geltenden internationalen Investitionsschutzregimes ist Thema eines Antrages (19/5908) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das auf bilateralen Investitionsschutzverträgen basierende System müsse beendet werden, da eine nur unzureichende Abwägung mit anderen Rechtsgütern wie etwa Menschenrechten, Umweltschutz oder Sozialstandards erfolge, heißt es darin. Die Verträge garantierten Rechte für ausländische Investoren, träfen aber keine Regelungen zu ihren Pflichten. Um dies zu ändern, müsse sich die Bundesregierung im Rat der EU für einen völkerrechtlich basierten multilateralen Gerichtshof direkt unter dem Dach der Vereinten Nationen einsetzen. Die Klageprivilegien für Konzerne müssten beendet werden. Das von der EU-Kommission vorgelegte Mandat für einen „Multilateralen Investitionsgerichtshof“ (MIC) sei unzureichend, da es nicht die inhaltliche, materiell-rechtliche Kritik am bisherigen Schiedsgerichtssystem adressiere.