Hilfe nicht nach ethnischen Kriterien
Berlin: (hib/AHE) Die Bereitstellung von humanitärer Hilfe speziell für deutschstämmige Bewohner der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol und der Verwaltungsgebiete Donezk und Luhansk durch die Bundesregierung sind nicht geplant. „Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe auf der Basis der humanitären Prinzipien, also unabhängig von der ethnischen, religiösen oder sonstigen Zugehörigkeit der betroffenen Menschen, sowie auf Grundlage von durch die Vereinten Nationen (VN) oder das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erstellten Bedarfsplänen“, heißt es in der Antwort (19/5515) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4970). Für die Krim lägen keine humanitären Hilfspläne vor. In der Ostukraine leiste die Bundesregierung humanitäre Hilfe für die konfliktbetroffene Bevölkerung auf beiden Seiten der Kontaktlinie. Grundlage seien der „Ukraine Humanitarian Response Plan 2018“ der VN und der Hilfsplan des IKRK.
Die Bundesregierung betont in der Antwort überdies „die Nichtanerkennung der völkerrechtswidrigen Annexion der ukrainischen autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation und unterstreicht ihr Engagement für die Souveränität und die vollständige Wiederherstellung der territorialen Integrität der Ukraine“.