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21.11.2018 Finanzen — Antrag — hib 897/2018

Portugal zahlt Schulden an IWF zurück

Berlin: (hib/HLE) Portugal will den noch ausstehenden Teil der vom Internationalen Währungsfonds empfangenen Finanzhilfen in Höhe von rund 3,863 Milliarden Sonderziehungsrechten (SZR, entspricht rund 4,675 Milliarden Euro) vorzeitig zurückzahlen, indem das Land dafür Kredite auf den Finanzmärkten aufnimmt. Dies teilt die Bundesregierung in einem Antrag (19/5838) des Bundesministeriums der Finanzen mit dem Titel „Vorzeitige Rückzahlung der ausstehenden Kredite des Internationalen Währungsfonds (IWF) und Teile der Kredite der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF); Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG)“ mit. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass Portugal seine Bereitschaft signalisiert habe, nach der Tilgung der IWF-Kredite bis zu zwei Milliarden Euro an die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität vorzeitig zurückzuzahlen.

Die Regierung erläutert in dem Antrag, dass Portugal eigentlich bei einer vorzeitigen Tilgung der IWF-Hilfen parallel und proportional EFSF-Darlehen zu tilgen habe. Diese Parallelitätsklausel soll im Fall der vorzeitigen Tilgung der IWF-Hilfen aber nicht angewendet werden, was nach Angaben der Regierung im Fall der EFSF einen teilweisen Verzicht bedeutet, da die Rückzahlung nicht proportional erfolge. Entsprechend sei bereits 2015 und 2017 verfahren worden, erläutert die Regierung. Diese Beschlüsse hätten Portugal die vorzeitige Rückzahlung seiner IWF-Schulden in Höhe von rund 19 Milliarden SZR ermöglicht. Die Rückzahlung an den IWF soll in mehreren Tranchen innerhalb von 26 Monaten unter Berücksichtigung der Marktbedingungen erfolgen. Nach Tilgung der IWF-Kredite könnte Portugal in den Jahren 2020 bis 2023 bis zu 2 Milliarden Euro vorzeitig Geld an die EFSF zurückzahlen.

Weiter heißt es in dem Antrag: „Indem Portugal diese IWF-Forderungen durch Marktkredite mit längeren Laufzeiten ersetzt, kann es zu Zinseinsparungen und zu einer Verlängerung der durchschnittlichen Laufzeit der portugiesischen Staatsschulden und damit zu einer Glättung der jährlichen Schuldentilgung kommen. Eine solche Glättung würde die Refinanzierungsrisiken des portugiesischen Staates absenken.“ Der finanzielle Nutzen für Portugal soll sich im Fall der Rückzahlung der IWF-Hilfen auf rund 80 Millionen Euro belaufen. Die Verzinsung der IWF-Kredite wird mit 0,86 Prozent angegeben. Bei gleicher durchschnittlicher Laufzeit wird der Zinssatz von portugiesischen Staatsanleihen mit 0,42 Prozent angegeben.

Allerdings muss Portugal wegen der Nichtanwendung der Parallelitätsklausel einige Bedingungen erfüllen. So müssen unter anderem die Refinanzierungskosten für die am Markt aufgenommenen Kredite niedriger sein als die Kosten der IWF-Schulden. Die zur vorzeitigen Rückzahlung der IWF-Hilfen begebenen portugiesischen Staatsanleihen dürfen eine Laufzeit von fünf Jahren nicht unterschreiten.

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