BaFin und Kryptowährungen
Berlin: (hib/HLE) Ob die Bundesregierung sich der Einschätzung des Kammergerichts Berlin (Aktenzeichen 161 Ss 28/18) anschließt, dass es sich bei der Kryptowährung Bitcoin weder um eine Rechnungseinheit noch um ein Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz handelt, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/5689) erfahren. Weiter wollen die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung die Schlussfolgerung es Kammergerichts teilt, dass für den Handel mit Kryptowährungen keine Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften erforderlich ist und dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich überspannt habe.