Seehofers „Masterplan“ thematisiert
Berlin: (hib/STO) „Der ,Masterplan' des Bundesinnenministers Seehofer“ ist ein Thema einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion (19/5630). Wie die Fraktion darin schreibt, wurde Anfang Juli dieses Jahres der 63 Punkte umfassende „Masterplan Migration“ bekannt, „mittels dessen ,die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer' reduziert werden soll“.
Wissen wollen die Abgeordneten, inwieweit Seehofer zur Umsetzung einzelner Punkte ein Gesetzgebungsverfahren veranlasst hat, etwa um „Maßnahmen zur besseren Identifizierung von Drittstaatsangehörigen durchführen zu können“, um „das Sachleistungsprinzip als Regelfall vorzuschreiben“, oder „um die Wohnsitznahmepflicht der Antragsteller im Anker-Zentrum festzuschreiben“. Auch erkundigen sie sich danach, welche Schritte der Bundesinnenminister eingeleitet hat, „um in den bestehenden Ankerzentren die Präsenz aller am Asylverfahren beteiligter Behörden auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene zu gewährleisten“, und was er gesetzgeberisch zu unternehmen gedenkt, „wenn die Bundesländer sich weiterhin weigern, Ankerzentren einzurichten“.
Ferner fragt die Fraktion, ob der Bundesinnenminister ein Gesetzgebungsverfahren veranlasst hat, „um die Abschiebehaft praktikabler zu gestalten“. Zudem möchte sie Auskunft darüber, in welcher Größenordnung sich „nach Auffassung der Bundesregierung die Zahl der erforderlichen Abschiebehaftplätze im Bundesgebiet“ bewegt. Darüber hinaus will sie unter anderem in Erfahrung bringen, wie viele Asylantragsteller „in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (bis einschließlich Juni) auf dem Luftweg aus Drittstaaten nach Deutschland“ einreisten.