Förderungen am Flughafen Köln/Bonn
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Rabatte und Zuschüsse für Flugverbindungen und Fluggesellschaften am Flughafen Köln/Bonn behördlich oder gerichtlich beanstandet wurden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/5373) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5025) hervor. Wie die Regierung schreibt, müssen beim Preisbildungsprinzip die Vorgaben des Paragrafen 19b des Luftverkehrsgesetzes beachtet werden. „Insbesondere darf keine Diskriminierung erfolgen“, heißt es in der Antwort.