Registerabgleich bei Flüchtlingen
Berlin: (hib/STO Der automatische Registerabgleich von Flüchtlingsdaten mit der nationalen Visadatei beziehungsweise dem Visa-Informationssystem (VIS) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5395) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4680). Wie die Regierung darin ausführt, erfolgen die automatisierten Abgleiche mit dem Bestand der Visadatei und dem Bestand des VIS seit dem 25. Oktober 2017.
Der automatisierte VIS-Abgleich mit Fingerabdrücken erfolgt den Angaben zufolge für „alle Personen, die mit einem Asylgesuch, Asylantrag, unerlaubter Einreise oder unerlaubtem Aufenthalt mit einem Ereignisdatum ab dem 25. Oktober 2017 im Ausländerzentralregister erfasst sind“. Der Abgleich mit dem Bestand der Visadatei erfolge anhand der erfassten Personalien und - soweit vorhanden - anhand der erfassten Passdaten. Die Ergebnisse der Registerabgleiche werden laut Vorlage in einem sogenannten Registerabgleichergebnisdokument den Ausländerbehörden, Erstaufnahmeeinrichtungen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zum Abruf zur Verfügung gestellt.