Überprüfung der Liquidität von Airlines
Berlin: (hib/HLE) Nach Auffassung der Bundesregierung sind die derzeit praktizierten Liquiditätsprüfungen geeignet, Flugreisende vor insolvenzbedingten Nachteilen zu schützen. Das geht aus der Antwort (19/5268) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4929) hervor. Einer EU-Verordnung entsprechend müsse ein Luftfahrtunternehmen anhand des Wirtschaftsplans jederzeit nachweisen können, „dass es seinen tatsächlichen und möglichen Verpflichtungen während eines Zeitraums von zwölf Monaten im Voraus nachkommen kann“, heißt es in der Antwort. Zur Überprüfung werde die betriebswirtschaftliche Kennzahl der Liquidität Zweiten Grades herangezogen. Diese berücksichtige sowohl die sofort fälligen (tatsächlichen) Verpflichtungen als auch die mittelfristigen (möglichen) Verpflichtungen. Hierbei handle es sich um Verpflichtungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr gemäß Bilanz. Im Rahmen der kontinuierlichen Aufsichtsführung werde diese Kennzahl mehrmals im Jahr für jedes genehmigte Luftfahrtunternehmen überprüft, schreibt die Bundesregierung.
Zur Frage einer verpflichtenden Insolvenzabsicherung teile die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission aus ihrer Mitteilung vom 18. März 2013 „Schutz der Fluggäste bei Insolvenz des Luftfahrtunternehmens“, dass der Schutz von Flugreisenden, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, verbessert werden kann, heißt es weiter. Im Zusammenhang mit dieser Mitteilung prüfe die Europäische Kommission derzeit mögliche Folgemaßnahmen. „Die Bundesregierung ist mit der Europäischen Kommission dazu im Gespräch.“ Wann und mit welchem Ergebnis die Kommission ihre entsprechenden Analysen abschließen wird, sei der Bundesregierung derzeit nicht bekannt. „Sollten im Ergebnis dieser Analyse Maßnahmen zum Schutz von Flugreisenden erforderlich erscheinen, sind aus Sicht der Bundesregierung wettbewerbsneutrale, europäische Lösungen, die ein einheitliches Schutzniveau auf europäischer Ebene sichern, vorzugswürdig“, heißt es in der Vorlage.