Vermarktung von Gasgeräten
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/5456) vorgelegt, um für Verordnungen der Europäischen Union für die Vermarktung und CE-Kennzeichnung von Gasgeräten und persönlichen Schutzausrüstungen die nötigen Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Außerdem regelt der Gesetzentwurf, dass im Bereich der Sozialhilfe den Trägern der Sozialhilfe ab dem 1. Januar 2020 bei nach dem Recht des SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen ein eigenes gesetzliches Prüfrecht eingeräumt wird.