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07.11.2018 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 847/2018

Details zur Deutschen Akkreditierungsstelle

Berlin: (hib/LBR) Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erzielte im Geschäftsjahr 2017 Einnahmen in Höhe von etwa 31 Millionen Euro. Dazu kommen etwa 3,1 Millionen Euro aus Akkreditierungstätigkeiten in Drittländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und 2,5 Millionen Euro aus sonstigen Tätigkeiten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/5141) auf eine Kleine Anfrage (19/4732) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese hatte sich unter anderem nach der Struktur, der Akkreditierungsverfahren und der Mitarbeiteranzahl in der DAkkS erkundigt. Zum Stichtag am 31. Dezember 2017 seien 180 Bedienstete in der DAkkS beschäftigt gewesen, heißt es in der Antwort weiter. Pro Jahr fallen dafür laut Prognosen 13,9 Millionen Euro durchschnittliche Personalkosten an.

Ein Vergleich der Kosten des heutigen Akkreditierungssystems mit dem vor 2010 sei nicht ohne weiteres möglich. Der Bundesregierung lägen keine Erkenntnisse über „erhebliche Mehrkosten bei vergleichbaren Leistungen vor“, heißt es weiter.

Bezüglich der Struktur eines Akkreditierungsverfahrens schreibt die Bundesregierung, dass es „keinen idealtypischen Prozess“ gibt, da sich die Spezifika der Produktzulassung und Konformitätsbewertung stark unterscheiden. Bezüglich möglicher Kostenvoranschläge schreibt die Bundesregierung, dass „keine Behörde in Deutschland, die hoheitlich handelt“ Kostenvoranschläge erstelle. Es sei jedoch etablierte Verwaltungspraxis, dass die DAkkS auf Antrag eine unverbindliche Gebührenschätzung übermittele. Akkreditierungen in Drittstaaten würden zudem tendenziell ausgebaut, da sie dem Abbau von Handelshemmnissen oder der Erhöhung der Produktsicherheit dienen, heißt es in der Antwort weiter.

Die Bundesregierung führt weiter aus, dass alle Akkreditierungsstellen gemäß ISO/IEC Norm 17011 vollständig harmonisierte Arbeitsweisen aufweisen. Die Gebührenstrukturen der europäischen Akkreditierungsstellen seien allerdings nicht harmonisiert. Dies betrachte die Bundesregierung „weder als wünschenswert noch umsetzbar“. Grund dafür sei, dass die Gebührenstrukturen nationalen Rahmenbedingungen, beispielswese höheren Lohnkosten für Akkreditierungsexperten im Fall Deutschlands, Rechnung tragen.

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