Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss
Berlin: (hib/mwo) Zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung empfahl der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 24. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) am Mittwoch zur Annahme. Die Gesetzentwürfe zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts (19/4851) und zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts (19/4852) sind aufgrund von EU-Verordnungen notwendig und wurden mit Änderungen mit der Koalitionsmehrheit angenommen. Bei dem zweiten Entwurf geht es um Fragen des ehelichen Güterstands und güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften.
Die ebenfalls auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwürfe von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einschränkung beziehungsweise Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (19/820, 19/93, 19/630) wurden mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgesetzt. Gestrichen von der Tagesordnung wurde auch der von der FDP beantragte Bericht der Bundesregierung über die Besetzung der Referatsleiterstelle im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für das Projekt „Pakt für den Rechtsstaat“.
Der Ausschuss beschloss die Durchführung einer von der Fraktion Die Linke beantragten öffentlichen Anhörung zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (19/4724). Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist dem Entwurf zufolge im deutschen Recht bislang über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Bürgerliche Gesetzbuchs gewährleistet. Dies sei für eine Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie nicht ausreichend. Eine weitere öffentliche Anhörung soll zu dem Gesetzentwurf der Grünen zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (19/4557) durchgeführt werden. Hintergrund sind dem Entwurf zufolge die immer weiter steigenden Kosten des Immobilienerwerbs. Termine für diese Anhörungen stehen noch nicht fest.
Der Ausschuss beschloss ferner die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 2 BvQ 91/18 vor dem Bundesverfassungsgericht. Dabei geht es um einen Antrag der AfD auf eine einstweilige Verfügung gegen das Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes, mit dem die Parteienfinanzierung erhöht wird.
Auf Antrag der Fraktion Die Linke erstattete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange (SPD), einen Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Danach hat der Evaluierungsprozess ergeben, dass das mit dem Gesetz verbundene Ziel deutlich verfehlt wurde. Laut Lange gibt es Handlungsbedarf, es solle aber erst das europäische Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden. Unabhängig davon sei die Stärkung der Schuldnerberatung eine wichtige Aufgabe. Lange informierte die Ausschussmitglieder ebenfalls über die Ergebnisse des Rates „Justiz und Inneres“ am 11./12. Oktober 2018. Der Ausschuss befasste sich weiterhin mit einer Reihe von Gesetzentwürfen und Vorlagen, bei denen er nicht federführend ist.
Weiteres Thema der Sitzung war die Reise einer Delegation des Rechtsausschusses nach Albanien und Kosovo vom 28. Oktober bis 2. November 2018, die von den Teilnehmern als erfolgreich bewertet wurde. In Albanien erhielten die Abgeordneten Einblicke in die Reformbestrebungen im Bereich Justiz und Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. In Kosovo machten sie sich ein Bild vom Stand der Stabilisierung der innenpolitischen Lage. Ein Thema der Gespräche in beiden Ländern war auch ein EU- Beitritt.