Warnung vor wachsender ESM-Haftung
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrechnungshof warnt vor einer zunehmenden Haftung Deutschlands durch die anstehenden Änderungen im Europäischen Stabilitäts-Mechanismus (ESM), der zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) umgestaltet werden soll. Die Euro-Staaten wollen sich bis Dezember 2018 auf die Modalitäten für die Weiterentwicklung des ESM verständigen. In einem Bericht des Rechnungshofes, der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5330) vorgelegt wurde, wird darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik derzeit mit 190 Milliarden Euro für den ESM hafte.
Wie der Rechnungshof berichtet, zielt ein Verordnungsvorschlag der EU-Kommission darauf ab, Stabilitätshilfen an die Mitglieder künftig früher und einfacher auszureichen. „Sie sollen zudem nicht mehr in dem Maße wie bisher an Reformauflagen geknüpft werden. Daneben soll der EWF neue Aufgaben übernehmen“, heißt es in der Unterrichtung. Durch die Änderungsvorschläge würden die finanziellen Ressourcen des EWF stärker beansprucht „und das Volumen der möglichen Ausfälle nimmt zu. Zudem können die Änderungen auch Fehlanreize begünstigen, zum Beispiel indem sie Reformbemühungen in den von einer Krise betroffenen Mitgliedstaaten schwächen“, wird gewarnt.
Der Bundesrechnungshof geht davon aus, dass bei einer Umsetzung der Vorschläge „Verluste wahrscheinlicher eintreten können“. Daneben könnte es auch erforderlich werden, das Stammkapital des EWF zu erhöhen. „Dies würde zu einer Ausweitung der Haftung Deutschlands über die vereinbarten 190 Milliarden Euro hinaus führen“, so der Rechnungshof. Für die Änderung wäre zwar die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderlich, Deutschland könnte sich dem jedoch unter Umständen nicht entziehen, zum Beispiel wenn neue Aufgaben „glaubwürdig finanziell zu unterlegen sind“. Zusätzliche Belastungen für den Bundeshaushalt wären die Folge. „Insgesamt ergeben sich aus der Einrichtung des EWF mit den von der Kommission angestrebten Änderungen daher erhebliche Risiken für den Bundeshaushalt“, stellt der Bundesrechnungshof fest.
Wie der Rechnungshof weiter erläutert, soll der neue Währungsfonds Teil eines Sicherheitsnetzes für krisengeschüttelte Banken im Euro-Währungsgebiet werden und hierfür bis zu 60 Milliarden Euro bereithalten. „Dies hätte zur Folge, dass die Haftung für Risiken im europäischen Bankensektor vergemeinschaftet würde. Außerdem wäre damit das Signal verbunden, dass Banken notfalls auch weiterhin aus Steuermitteln gerettet werden“, stellt der Rechnungshof fest, der zudem den Kommissionsvorschlag ablehnt, den EWF als „Vehikel“ für politische Initiativen zu nutzen. Als Beispiel wird genannt, dass der EWF Finanzmittel bereitstellt, um konjunkturelle Schwankungen in den Mitgliedstaaten zu glätten. Dies sei aber als Teil der Wirtschaftspolitik Aufgabe der jeweiligen Mitgliedstaaten. Zudem warnt der Rechnungshof vor der Vereinfachung der Beschlussverfahren und einer Abschwächung der Mehrheitserfordernisse im EWF: „Mit den neuen Regelungen würde Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen sein Vetorecht verlieren. Zudem wäre nicht in allen Fällen sichergestellt, dass die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages gewahrt blieben.“
In der Unterrichtung ist auch die Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen enthalten. Darin wird mitgeteilt, derzeit könne „nicht abgesehen werden, wie der ESM konkret weiterentwickelt“ werde. Außerdem weist das Ministerium auf die Begrenzung der Haftung der Mitgliedstaaten hin. Eine Ausweitung der Haftung der ESM-Mitgliedstaaten wäre nur möglich, wenn der ESM-Vertrag geändert würde. Und dafür sie die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderlich. Eine Erhöhung des Stammkapitals müsse einstimmig im Gouverneursrat beschlossen werden.
Das sei zutreffend, kommentiert der Rechnungshof die Einlassungen des Ministeriums, erinnert jedoch an seine Darstellung, dass sich Deutschland einer solchen Zustimmung unter Umständen nicht entziehen könnte, zum Beispiel bei einer größeren Krise. Daneben weist der Bundesrechnungshof auch darauf hin, dass die Bundesregierung noch im Juli 2018 eine Erhöhung des Stammkapitals und damit auch der Haftung Deutschlands für den ESM im Zusammenhang mit der Einführung neuer Instrumente explizit ausgeschlossen habe. „Nunmehr hält sie dies nur noch für unwahrscheinlich. Damit hat sie ihre Position in einem zentralen Punkt geändert“, kritisiert der Bundesrechnungshof die Haltung der Bundesregierung.