Bedingungen für EDIS
Berlin: (hib/HLE) Politische Verhandlungen über eine gemeinsame europäische Einlagenversicherung (EDIS) können nach Ansicht der Bundesregierung erst nach einer „substantiellen, weitergehenden Reduktion der bestehenden Risiken und Fehlanreize“ beginnen. Auch der Fahrplan des EU-Rates müsse unter Beibehaltung aller Elemente zur Vollendung der Bankenunion von Juni 2016 (ECOFIN-Roadmap) in der richtigen Reihenfolge beibehalten werden, stellt die Bundesregierung in der Antwort (19/5239) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4769) fest. Es bedürfe unter anderem eines noch ambitionierteren Abbaus notleidender Kredite, des Aufbaus hinreichender Verlustpuffer bei Banken sowie einer angemessenen regulatorischen Behandlung von Staatsanleihen. „Bevor eine Entscheidung über den Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS gefallen ist, gibt es keine Grundlage für eine Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten eines EDIS-Modells durch die Bundesregierung“, heißt es auf Fragen nach entsprechenden Plänen der bulgarischen EU-Ratspräsidentschaft. Es würden derzeit lediglich technische Diskussionen im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion geführt.