Brexit-Folgen für die Transportbranche
Berlin: (hib/HAU) Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Brexit auf die Transport- und Logistikbranche hängen maßgeblich von dem Ausgang der Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU ab. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5008) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4415). Mit Blick auf einen Ausschluss von unter EU-Flaggen fahrenden Schiffen von innerbritischen Seetransporten (Kabotage) heißt es in der Antwort: In Großbritannien bestehe gegenwärtig weder ein Kabotagevorbehalt zugunsten von Schiffen unter der eigenen Flagge, noch lägen Anhaltspunkte hinsichtlich der Einführung eines solchen Vorbehalts vor. Zudem bestehe die Möglichkeit, eine umfangreiche Kabotagefreiheit in einem Abkommen über die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien vorzusehen.
Was die künftige zollrechtliche Abwicklung des Warenverkehrs zwischen Großbritannien und der EU angeht, so sei auch dies „Gegenstand der Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien“, schreibt die Bundesregierung. Es obliege der Europäischen Kommission innerhalb des ihr erteilten Mandats auf ein Ergebnis hinzuwirken, „welches die mit dem Austritt verbundenen Belastungen möglichst abmildert und sich innerhalb des vom EU-Zollrecht vorgegebenen Rahmens bewegt“. Etwaige erforderliche Zollrechtsänderungen würden aufgrund der ausschließlichen Kompetenz für das europäische Zollrecht in die Zuständigkeit der Kommission fallen, heißt es in der Antwort.