Stärkung des Rechtsstaatsprinzips
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung unterstützt die EU-Kommission in ihrem Anliegen, EU-Haushaltsmittel stärker mit der Einhaltung von rechtsstaatlichen Grundprinzipien zu verknüpfen. „Nur in einem Umfeld, in dem die Rechtsstaatlichkeit gewährt ist, können öffentliche und private Investitionen ihre volle Wirkung entfalten“, heißt es in der Antwort (19/5058) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4482). Die Bundesregierung unterstütze die Verhandlungen zum Verordnungs-Vorschlag der Kommission über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten nachdrücklich. „Es ist von hoher Bedeutung, dass die EU ihre Mittel effizient und wirksam nutzt.“ Die konkrete Ausgestaltung müsse noch näher geprüft werden.