Notwendigkeit der Letztsicherung
Berlin: (hib/HLE) Um die Letztsicherung bei einer Bankenrettungsaktion geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/5297). Die Letztsicherung bedeutet, dass der Europäische Stabilitäts-Mechanismus (ESM) künftig für den Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) Mittel bereitstellt, was nach Ansicht der fragenden Fraktion in letzter Konsequenz bedeuten würde, dass doch wieder Steuergeld für Bankenrettungen eingesetzt werden soll. Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion nach einer Äußerung des Exekutivdirektors der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Thorsten Pötzsch, der gesagt haben soll, „alle an den Finanzmärkten wissen, man kann nicht mehr davon ausgehen, dass der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird“. Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie garantieren kann, dass diese Aussage auch eingehalten wird. Weiter fragt die Fraktion, aus welchen Gründen die Bundesregierung beziehungsweise aus welchen Gründen die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die europäischen Institutionen noch eine Letztsicherung für den Single Resolution Fund (SRF) für erforderlich halten würden, „wenn diese Aussage sowie die weitere Aussage des Exekutivdirektors zutrifft, wonach es dank der neuen Abwicklungsmechanismen inzwischen möglich sei, auch ein großes Geldhaus abzuwickeln, ohne die Steuerzahler zur Kasse zu bitten oder an den Finanzmärkten Verwerfungen auszulösen“.