Anhörung zur Altersversorgung
Berlin: (hib/HLE) Um Regelungen für die betriebliche Altersversorgung geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 7. November, von 13 bis 14.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (19/4673). Mit dem Gesetz soll unter anderem ein besserer Schutz von Versorgungsanwärtern und Versorgungsempfängern durchgesetzt werden. Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger sollen besser informiert werden. Außerdem wird der Ausbau des Risikomanagements der Pensionskassen und Pensionsfonds geregelt. Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung müssen sich in Zukunft auch intensiver mit den Risiken auseinandersetzen, denen sie ausgesetzt sind oder sein können und mit der Frage, wie mit diesen Risiken umzugehen ist. „Die Richtlinie gibt damit wichtige Impulse für die Bewältigung von Herausforderungen wie zum Beispiel dem Niedrigzinsumfeld oder dem demographischen Wandel“, erläutert die Bundesregierung.
Als Sachverständige sind geladen: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Bund der Versicherten, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Deutscher Gewerkschaftsbund, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und Verband der Firmenpensionskassen.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.