Förderung freier Schulträger möglich
Berlin: (hib/HLE) Finanzhilfen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz werden trägerneutral für die Verbesserung der Schulinfrastruktur gewährt. Damit würde den Ländern die Möglichkeit eröffnet, mit Bundesfinanzhilfen Investitionsmaßnahmen in die kommunale Schulinfrastruktur auch dann zu fördern, wenn der Träger nicht die Kommune selbst sei, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/4992) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4647). Meldungen der Länder würden keine Angaben zur Trägerschaft von Schulen enthalten, so dass die Regierung die entsprechende Frage nach den Trägern nicht beantworten kann.