Regierung beharrt auf ESM-Regeln
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die bestehenden Regeln des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zur Beschlussfassung über Auszahlungen gewahrt bleiben. Dies erklärt die Regierung in einer Antwort (19/5209) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4765), die wissen wollte, ob die Regierung einer Änderung zustimmen würde, die eine Auszahlungsentscheidung allein durch den Geschäftsführenden Direktor vorsieht. Die Regierung setzt sich dafür ein, dass weiterhin ein Beschluss durch den ESM-Gouverneursrat beziehungsweise durch das ESM-Direktorium für eine Auszahlungsentscheidung erforderlich ist und die nationalen verfassungsrechtlichen Anforderungen der Mitgliedstaaten, einschließlich der Rechte des Deutschen Bundestages, gewahrt bleiben. Die Diskussion auf europäischer Ebene sei aber noch nicht abgeschlossen. Der Bundestag werde laufend über die Diskussion unterrichtet, versichert die Regierung.