Bundesmittel für den Sport im Saarland
Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/4690) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur „Finanzaffäre im Landessportverband für das Saarland“ (19/4336) listet die Bundesregierung die dem Saarland zugegangenen Bundesmittel für den Sport in den Jahren 2000 bis 2018 auf. Ebenfalls aufgelistet werden die vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) im Zuge seiner Forschungsförderung für den deutschen Spitzensport im gleichen Zeitraum an das Saarland verausgabten Fördermittel.
Nach Kenntnissen und Anhaltspunkten für eine nicht sachgerechte Verwendung von Bundesmitteln im Landessportverband des Saarlandes (LSVS) gefragt, schreibt die Regierung, der Bundesrechnungshof (BRH) habe bei einer Prüfung einer Baumaßnahme eine nicht sachgerechte Verwendungen von Bundesmitteln festgestellt. Laut BRH hatte der LSVS einen Auftrag bereits vor Bewilligung der Mittel vergeben. Zudem seien während der Bauausführung Mittel nicht innerhalb der zulässigen Frist verwendet worden. Außerdem sei ein Bauausgabebuch, das alle Zahlungseingänge und -ausgänge ab Beginn der Baumaßnahme verzeichnet, nicht geführt worden. Die daraufhin zurückgeforderten Mittel seien erstattet worden, heißt es in der Vorlage.
Bei diesen Feststellungen handelt es sich nach Aussage der Bundesregierung um Verfehlungen im zuwendungsrechtlichen Abwicklungsverhältnis, die auch bei anderen Prüfungen von Verwendungsnachweisen beziehungsweise Prüfungen des BRH auftreten würden. „Eine Information der Staatsanwaltschaft ist auf dieser Grundlage nicht angezeigt“, schreibt die Regierung.