Förderlücke für Flüchtlinge
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (19/5070) vorgelegt, um eine Förderlücke für Flüchtlinge im Sozialgesetzbuch zu schließen für den Fall, dass sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen.
Die Grünen kritisieren, dass Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, den Anspruch auf diese Leistungen verlieren, wenn sie eine Ausbildung aufnehmen. Für Förderleistungen nach dem SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG würden jedoch verschiedene Voraussetzungen bestehen, die die Betroffenen oft nicht erfüllen könnten, schreiben die Grünen. Außerdem seien Personen mit Aufenthaltsgestattung in den ersten fünf Aufenthaltsjahren in Deutschland von BAföG-Leistungen grundsätzlich ausgeschlossen. Einzelne Bundesländer würden den Sozialämtern zwar empfehlen, auf Grundlage bestehender Härtefallregelungen die Leistungen nach dem SGB XII weiter zu zahlen. Doch dies löse nicht das grundlegende Problem, dass dafür besondere persönliche Umstände gegeben sein müssten, schreiben die Grünen.
Deshalb müsse die Regierung dafür sorgen, dass für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums der Lebensunterhalt verlässlich gesichert werde, fordern die Grünen.