Mitnahme von Assistenzkräften
Berlin: (hib/CHE) Menschen mit Behinderungen können grundsätzlich auch ihre Assistenzpflegekräfte mitnehmen, wenn sie in ein Hospiz aufgenommen werden. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4809) auf eine Kleine Anfrage (19/4393) der Fraktion Die Linke. Es gebe grundsätzlich keine gesetzliche Regelung, die dies untersagen würde, schreibt die Regierung weiter. Die Linke hatte kritisiert, dass Behinderte bei einem Krankenhausaufenthalt ihre Assistenzkräfte nur mitnehmen dürften, wenn sie diese über das Arbeitgebermodell selbst beschäftigen. Eine Ausweitung dieser Ausnahmeregelung sei auch nicht vorgesehen, antwortet nun die Regierung. Sie verweist darauf, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei stationärer Behandlung auch die Mitaufnahme einer Begleitperson umfassen, soweit dies medizinisch notwendig sei. Dies sei unabhängig vom Arbeitgebermodell, so die Regierung.