Ausschuss beschließt Gesetz zu ERP-Mitteln
Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat den Weg frei gemacht für ein Fortsetzen der Wirtschaftsförderung aus ERP-Mitteln. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten am Mittwoch den Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019 (19/4458). Die Bundesregierung will dem Gesetz entsprechend aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) etwa 775 Millionen Euro bereitstellen. Das Geld soll besonders mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zugute kommen. Mobilisiert werden könnten dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von etwa 7,8 Milliarden Euro.
Wie der zuständige Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Oliver Wittke (CDU), erklärte, fußt das Programm auf drei Beinen - der Förderung von Existenzgründung, Innovation und Digitalisierung sowie Unterstützung für mehr Wagnis- und Beteiligungskapital. Die Gründungsfinanzierung mache dabei fast die Hälfte des Programms aus und schließe Maßnahmen zum Gelingen von Unternehmensnachfolgen ein, so Wittke. Mittel im Bereich Innovation und Digitalisierung seien ein Schlüssel zum Erfolg von Jungunternehmern. Beim Thema Beteiligungskapital wiederum liege ein Augenmerk auf kleinen und mittleren Unternehmen in den Ost-Bundesländern.
Die Unionsfraktion bezeichnete das Programm als starkes Signal für die Mittelstandsförderung, getrieben vom Leitgedanken, regionale Unterschiede anzugleichen. Die SPD-Fraktion hob den verstärkten Mitteleinsatz für Innovation und Digitalisierung hervor.
Die oppositionielle AfD-Fraktion begründete ihre Zustimmung mit Anzeichen, dass die Struktur der Hilfe geändert werden soll - eben mit einem Hin zu mehr Förderung von Wagnis- und Beteiligungskapital. Ein Abgeordneter der FDP-Fraktion forderte, die Lücke zwischen bereitgestellten und abgeflossenen Mitteln zu schließen und die Verwaltungskosten zu senken. Auch die Linksfraktion wies auf strukturelle Punkte hin, die sie für verbesserungswürdig hält. So habe der Bundesrechnungshof die hohen Vergütungsanteile für die KfW kritisiert - ein Umstand, den die Bundesregierung dem Staatssekretär zufolge ernst nimmt und an Verbesserungen arbeitet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem sie mehr Transparenz und eine Art Frauenquote für die Mittelvergabe fordert. Dieser Antrag fand keine Mehrheit.
Das ERP-Sondervermögen des Bundes („European Recovery Program“) geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem mittelständische Betriebe, und Angehörige freier Berufe werden dabei aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert.