Zensusvorbereitung und Dopingopfer-Hilfe
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Novellierung des „Zensusvorbereitungsgesetzes 2021“ frei gemacht. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion verabschiedete der Ausschuss am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/3828) in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, bedarf die Lieferung der Meldedaten für den Zensus 2021 eines Testdurchlaufs, um die Übermittlungswege und die Qualität der zu übermittelnden Daten rechtzeitig im Vorfeld überprüfen zu können. Zusätzlich sollen die Daten der Prüfung und Weiterentwicklung der Programme zur Durchführung des Zensus 2021 dienen. Mit der vorliegenden Regelung soll die Rechtsgrundlage für diese Übermittlung geschaffen werden, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Danach sollen die Meldedaten zum Stichtag 13. Januar 2019 von den Meldebehörden mit Klarnamen geliefert werden.
Mit den Stimmen aller Fraktionen nahm der Ausschuss zu dem Gesetzentwurf einen von der Koalition eingebrachten Änderungsantrag an, der unter anderem Neuregelungen im Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz vorsieht. Danach soll die Frist zur Geltendmachung entsprechender Ansprüche um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019 verlängert werden. Die bisherige Bearbeitung der Anträge und die Beratung von möglichen Anspruchsberechtigten zeige nach wie vor, „dass potentielle Antragsteller bisweilen mehr Zeit benötigen, um sich zu einer Antragstellung entschließen zu können“, heißt es in der Begründung. Grund hierfür sei die „andauernde, auch unverarbeitete Traumatisierung durch das erlittene Doping und die damit verbundenen teils erheblichen gesundheitlichen Schädigungen und der daraus resultierenden Schwierigkeit, sich durch die Antragstellung gegenüber einer Behörde zu offenbaren“.