Wirkung der Musterfeststellungsklage
Berlin: (hib/MWO) Befürchtungen der Fraktion Die Linke, wonach die Ziele der Musterfeststellungsklage nicht erreicht werden, werden von der Bundesregierung nicht geteilt. Nach Auffassung der Bundesregierung schreckt das Erfordernis einer gesonderten Individualklage im Anschluss an die gerichtliche Feststellung des Anspruchs Verbraucher nicht von einer Anmeldung zu dem Musterverfahren ab, heißt es unter anderem in der Antwort (19/4891) auf eine Kleine Anfrage der Linken (19/4392). Das Anmeldeverfahren sei niedrigschwellig ausgestaltet und für die Verbraucherinnen und Verbraucher mit keinerlei Kosten verbunden. Die Anmeldung könne ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts erfolgen.
Auch die Befürchtung, dass das Ziel der Musterfeststellungsklage, die Gerichte zu entlasten, verfehlt zu werden droht, und sich überdies in diesem Zusammenhang eine von Seiten der Wirtschaft befürchtete Klageindustrie etablieren kann, teile die Bundesregierung nicht. Sie erwarte, dass die Wahrscheinlichkeit einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Parteien aufgrund einer erfolgreichen Musterentscheidung steigt. Sie könne insbesondere als Grundlage für Einigungen der Parteien im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung dienen. Einer individuellen Klage bedürfte es dann nicht mehr, wie die Bundesregierung schreibt.