Pauschalierte Leistungen für NS-Opfer
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke sicherstellen, „dass alle NS-Opfer mindestens pauschalierte Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Mindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten“. Bisherige weitergehende individuell berechnete Leistungsansprüche seien dabei „selbstverständlich zu erhalten“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/4884). Danach soll die Bundesregierung zudem dafür sorgen, „dass NS-Opfer durch den Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim nicht schlechter gestellt werden, indem sie weniger Leistungen erhalten“.
Wie die Fraktion in der Vorlage ausführt, werden die „ergänzenden laufenden Leistungen an NS-Opfer nach den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes“ bei einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim pauschal gekürzt. Nach Angaben der Bundesregierung betrage die Kürzung dieser monatlichen Leistung wegen des Heimaufenthalts durchschnittlich 259,68 Euro. Dies sei „nicht hinnehmbar“.