Sturmgewehr-Exporte nach Mexiko
Berlin: (hib/PEZ) Sturmgewehr-Exporte des Rüstungskonzerns Heckler & Koch sind Gegenstand der Antwort (19/4654) auf eine Kleine Anfrage (19/3904) der Fraktion Die Linke. Darin geht es vor allem um ein Strafverfahren gegen ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz im Zusammenhang mit einem Mexiko-Geschäft der Firma. Da das Verfahren noch läuft, äußert sich die Bundesregierung nicht zu Einzelaspekten.
Die Abgeordneten wollten wissen, wie die Bundesregierung die Erteilung der Exportgenehmigung an Heckler & Koch für die G36-Gewehre nach Mexiko aus heutiger Sicht bewertet. Auch um eine Einschätzung der Wirksamkeit von Endverbleibserklärungen allgemein baten die Abgeordneten. Darüber hinaus stellten sie detaillierte Nachfragen zum Verbleib der Sturmgewehre und zu deren Einsatz.