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11.10.2018 Finanzen — Antrag — hib 757/2018

AFD will Soli-Zuschlag sofort abschaffen

Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion will den steuerlichen Solidaritätszuschlag „unverzüglich und uneingeschränkt“ abschaffen. In einem Antrag (19/4898) heißt es, diese seit über 25 Jahren andauernde Steuer-Sonderbelastungen müssten endlich beendet werden. Die AfD-Fraktion sieht unter anderem eine Ungleichbehandlung von gewerblichen und nichtgewerblichen Einkünften. Außerdem stellt sie fest, dass der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe allein zur Deckung (vorübergehender) Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt erhoben werden dürfe, „weil sich die Ergänzungsabgabe im Vergleich zu den sonstigen Steuern, die in der Finanzverfassung aufgezählt sind, wie die seltene Ausnahme zur Regel verhält“. Zwar müsse eine Ergänzungsabgabe nicht von vornherein befristet erhoben werden. Dennoch verbiete der Ausnahmecharakter der Ergänzungsabgabe eine dauerhafte, immerwährende Erhebung dieser Steuer mit neuen Begründungen. Auch ein dauerhafter Finanzbedarf des Staates dürfe nicht zu einer dauerhaften Beibehaltung einer Ergänzungsabgabe mit wechselnden und neuen Begründungen führen.

„Es ist höchste Zeit, die verfassungswidrige Erhebung des 'ungleichen Dauer-Solis' zu beenden“, erklären die Abgeordneten. Insbesondere Freiberufler und Arbeitnehmer ohne ausländische Einkünfte würden durch das Solidaritätszuschlaggesetz diskriminiert, „und zwar durch die Privilegierung gewerblicher und ausländischer Einkünfte bei der Erhebung des Solidaritätszuschlags“.

Die dem Staat durch die Abschaffung fehlenden rund 18 Milliarden Euro können durch den Haushaltsüberschuss im Jahr 2017 von 38,4 Milliarden mehr als kompensiert werden, erwartet die AfD-Fraktion. Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden seien im Haushaltsjahr 2017 gegenüber 2016 um insgesamt 4,1 Prozent auf 674,6 Milliarden Euro gestiegen. Auch für das Jahr 2018 seien ähnliche Haushaltsüberschüsse zu erwarten.

Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Verabredung zwischen Union und SPD, dass nur die unteren 90 Prozent vom Solidaritätszuschlag verschont werden sollen, bezeichnet die AfD-Fraktion als verfassungsrechtlich problematisch.

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