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11.10.2018 Gesundheit — Antrag — hib 755/2018

Rechtssicherheit für unheilbar Kranke

Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion fordert Rechtssicherheit für schwer kranke Menschen in extremen Notlagen. Für unheilbar kranke Patienten, die sterben wollten, müsse der Erwerb eines „Betäubungsmittels für eine Selbsttötung“ ermöglicht werden, heißt es in einem Antrag (19/4834) der Abgeordneten.

Im dem Zusammenhang müssten „Wertungswidersprüche im Wechselspiel mit Paragraf 217 StGB aufgelöst“ werden. Zudem sollte ein Bescheidungsverfahren für die Anträge Betroffener vorgesehen werden, das eine sachverständige ärztliche Beurteilung gegebenenfalls auch einer entsprechenden Kommission vorsehe und gewährleiste, dass die Anträge in angemessener Zeit bearbeitet würden.

Zur Begründung des Antrags wird auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von März 2017 verwiesen. Das Gericht habe entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Erwerb eines Betäubungsmittels, das eine schmerzlose Selbsttötung ermögliche, in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehren dürfe.

In der Folge des Urteils bestünden erhebliche praktische und rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit den geltenden Regelungen zum Erwerb von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung einerseits und der strafrechtlichen Beurteilung des Verbotes der Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) andererseits.

Denn nun müsse eine Abteilung des BfArM über existenzielle Schicksale und die höchst sensible Frage der Selbsttötung im Einzelfall entscheiden. Zuletzt habe das Bundesgesundheitsministerium die Behörde angewiesen, Anträge zur Selbsttötung abzulehnen. Dieser Zustand sei für die wartenden Schwerstkranken nicht haltbar.

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