Datenschutz im Sport
Berlin: (hib/HAU) Über die Folgen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den Sport hat der Sportausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch mit Vertretern der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) diskutiert. Sie machten deutlich, dass von großen Veränderungen nicht auszugehen sei. Wer bislang korrekt mit Datenschutzregelungen umgegangen ist, brauche nicht viel zu verändern, betonten die Experten. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten im Verein oder Verband sei zudem erst dann zwingend nötig, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Was die Zuständigkeiten angeht so wurde in der Sitzung darauf hingewiesen, dass Vereine und Verbände in aller Regel durch die Datenschutzbehörden der Länder überprüft würden. Generell einheitliche Entscheidungen seien so kaum erreichbar, da die Datenschutzbeauftragten der Länder selbstständige Behörden seien, die Auslegungsentscheidungen im Einzelfall treffen würden. Gleichwohl gebe es Konferenzen, auf denen sich die Datenschutzbeauftragten abstimmen und einzelne Fälle gemeinsam beraten würden.