Fortentwicklung des Emissionshandels
Berlin: (hib/SCR) Die auf EU-Ebene vereinbarte Fortentwicklung des europäischen Emissionshandels soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen entsprechenden Entwurf (19/4727) zur Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) vorgelegt. Mit der Novelle werden laut Bundesregierung die „nationalen Rechtsgrundlagen für die Ausgestaltung dieses Emissionshandelssystem für die Handelsperiode 2021 bis 2030 geschaffen“. Neben der Umsetzung der neuen Vorgaben im TEHG basieren weitere Änderungen demnach auf „Vollzugserfahrungen aus der laufenden Handelsperiode“ sowie auf deutscher und europäischer Rechtssprechung. Der Entwurf soll am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen werden.
In seiner Stellungnahme zu dem Entwurf fordert der Bundesrat unter anderem, dass die Landesbehörden jeweils Emissionsberichte zur Verfügung gestellt bekommen. In der dritten Handelsperiode hätten die Länder demnach ungenügenden Zugriff auf Emissionsdaten der Anlagebetreiber gehabt. In ihrer Gegenäußerung stellt die Bundesregierung eine Prüfung des Anliegens in Aussicht. „Allerdings sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf für eine solche Regelung“, heißt es in der Gegenäußerung.