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10.10.2018 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 749/2018

FDP-Antrag zur Reproduktion abgelehnt

Berlin: (hib/AW) Die FDP ist mit ihrem Vorstoß für eine Reform der Richtlinie des Bundesfamilienministeriums zur assistierten Reproduktion im Familienausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte den entsprechenden Antrag (19/585) am Mittwoch mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und AfD bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen ab.

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag unter anderem, dass der Bund im gesamten Bundesgebiet unabhängig von einer Kofinanzierung der Länder 25 Prozent der Kosten für die ersten vier Versuche einer Kinderwunschbehandlung übernimmt. Es gebe zwar kein Recht auf Kinder, aber ein Recht auf die Chance auf Kinder, begründete die Fraktion im Ausschuss ihre Forderungen. Deshalb müsse der Bund kinderlose Paare und Alleinerziehende bei der Realisierung eines Kinderwunsches unterstützen.

Dem prinzipiellen Ansinnen des FDP-Antrags stimmten alle anderen Fraktionen im Ausschuss zu. Kritisch bewertet wurde jedoch die Forderung, die finanzielle Unterstützung der Kinderwunschbehandlung auch auf Alleinstehende auszuweiten und die Altersgrenze von 40 Jahren bei Frauen aufzuheben. Mehrheitlich auf Ablehnung stieß auch eine Förderung der Nutzung von Samenzellspenden sowie der Nutzung von kryokonservierten Ei- und Samenzellen. Es dürfe zu keiner staatliche Alimentierung einer „Reproduktionsindustrie“ kommen.

Vertreter von CDU/CSU und SPD kündigten an, dass die Koalition gemäß ihres Koalitionsvertrages einen Gesetzentwurf zur Reform Reproduktionsrichtlinie vorlegen werde. Die unterschiedlichen Regelungen über die Kofinanzierung in den Bundesländern sei ungerecht. Die Realisierung eines Kinderwunsches dürfe nicht vom Wohnort abhängig sein.

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