Anträge zum Soli erneut abgesetzt
Berlin: (hib/HLE) Ein Antrag und ein Gesetzentwurf von Oppositionsfraktionen zur Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlags sind im Finanzausschuss am Mittwoch mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD erneut von der Tagesordnung abgesetzt worden. Damit entfällt in dieser Woche auch die abschließende Beratung im Deutschen Bundestag.
Abgesetzt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion (19/1179), die eine „sofortige und uneingeschränkte“ Abschaffung des Solidaritätszuschlags fordert, weil dieser verfassungswidrig sei. Der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mehrbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Die FDP-Fraktion erklärt in ihrem ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzten Gesetzentwurf (19/1038), dass der zur Vollendung der Einheit aufgelegte Solidarpakt II 2019 auslaufe, „so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt“. Ein Fortbestand des Solidaritätszuschlags sei verfassungswidrig. Die Initiativen waren bereits am 26. September von der Tagesordnung abgesetzt worden.
In der Sitzung protestierten Vertreter beider Fraktionen gegen die erneute Vertagung. Die AfD-Fraktion führte das Verhalten der Koalition auf die bevorstehende Landtagswahl in Bayern zurück. Beide Fraktionen verlangten gemäß Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung einen Bericht im Bundestag über den Stand der Beratungen. Dieser Bericht kann zehn Wochen nach Überweisung einer Vorlage verlangt werden. Nach der Geschäftsordnung sind die Ausschüsse zur baldigen Erledigung der ihnen überwiesenen Aufgaben verpflichtet. Den Bericht wird die Vorsitzende des Finanzausschusses, Bettina Stark-Watzinger (FDP), im Plenum abgeben.