Rechtsausschuss terminiert Anhörungen
Berlin: (hib/mwo) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat auf seiner 22. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) Termine für Anhörungen zu den Themen Mieterschutz und Straffreiheit für Fahren ohne Führerschein beschlossen. Die Anhörung von neun Sachverständigen und zwei Vertretern der Mieter- und Immobilienverbände zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Mietrechtsanpassungsgesetz (19/4672) und mietpolitischen Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen soll am 7. November 2018 stattfinden und zweieinhalb Stunden dauern. Als Termin für die vom Ausschuss bereits beschlossene Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktion Die Linke (19/1115) und Bündnis 90/Die Grünen (19/1690) zur Änderung des Strafgesetzbuches bezüglich des Fahrens ohne Fahrschein wurde ebenfalls der 7. November 2018 festgelegt.
Die Beratung der Gesetzentwürfe der FDP, der Linken und der Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuches im Hinblick auf das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a (19/820, 19/93, 19/630) wurde mit Beschluss der Koalitionsmehrheit von der Tagesordnung gestrichen. Die Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (19/3071) war bereits zuvor von der Tagesordnung abgesetzt worden.
Weiter beschloss der Ausschuss, dem Bundestag die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu den Verfassungsbeschwerden 2 BvR 1685/14 und 2 BvR 2631/14 vor dem Bundesverfassungsgericht zu empfehlen. Dabei geht es um die Verfassungsbeschwerden von Ökonomen gegen die europäische Bankenunion. Ausführlich diskutierten die Abgeordneten den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, zu dem der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange (SPD), einen Bericht abgab. Die Bundesregierung begrüße das Ziel der Richtlinie zum Whistleblower-Schutz, es gebe aber noch viele offene Fragen und großen Abstimmungsbedarf, und die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen.
Lange gab ebenfalls eine Vorschau auf den Rat „Justiz und Inneres“ der Ressortchefs der EU-Mitgliedstaaten am 11. Oktober 2018, bei dem es um eine Richtlinie zum Insolvenzrecht, die grenzüberschreitende Datenherausgabe und -speicherung bei der Strafverfolgung, die europäischen Staatsanwaltschaft und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung bei der strafrechtlichen Zusammenarbeit gehen werde. Der Ausschuss befasste sich weiterhin mit einer Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung, Anträgen der Fraktionen und weiteren Themen, bei denen das Gremium nicht federführend ist.