Unabhängigkeit der britischen Justiz
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht sich nicht zu konkreten Schritten veranlasst, die aus dem Fall des britischen Bürgers Stephen Yaxley-Lennon erwachsen. Das schreibt sie in der Antwort (19/4294) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4008). Die Fragesteller hatten sich nach der Aufhebung eines Gerichtsurteils und die folgende Haftentlassung Yaxley-Lennons durch den Obersten Richter von England und Wales erkundigt. In der Antwort heißt es dazu: „Die Bundesregierung hat Vertrauen in den britischen Rechtsstaat und in die Unabhängigkeit der britischen Justiz. Die rechtsstaatliche Praxis wird auch dadurch unter Beweis gestellt, dass verschiedene Instanzen zu unterschiedlichen Bewertungen kommen.“