Elektronische Beweismittel in Strafsachen
Berlin: (hib/MWO) Was die Bundesregierung von dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen hält, will die FDP-Fraktion erfahren. In einer Kleinen Anfrage (19/4736) beziehen sich die Abgeordneten darauf, dass der Vorschlag (COM (2018) 225 final // 2018/0108 (COD)) zwei neue Instrumente zur EU-weiten Beschaffung und Sicherung von elektronischen Beweismitteln vorsieht, die nach ihrer Ansicht eine Reihe rechtlicher Probleme aufwerfen. Weiter fragen die Abgeordneten unter anderem, ob es die Bundesregierung für rechtlich problematisch hält, dass die zuständigen Anordnungsbehörden eines EU-Mitgliedstaates direkt Daten bei Diensteanbietern in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat abfordern können, ohne dass eine Justiz- oder Ermittlungsbehörde des Landes beteiligt ist, in dem der Diensteanbieter seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.