Bericht zur Wohnungsüberwachung
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Bericht über den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen für das Jahr 2017 vorgelegt (19/4762). Wie es darin heißt, sind laut der beigefügten, vom Bundesamt für Justiz auf der Basis statistischer Mitteilungen aus den Ländern und vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erstellten, Tabelle im repressiven Bereich nach Artikel 13 Absatz 3 des Grundgesetzes in sieben Ländern und beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in zwölf Verfahren insgesamt zwölf Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet und in neun Verfahren hiervon auch vollzogen worden. Weitere Maßnahmen seien nicht ergriffen worden. Gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag jährlich über Wohnraumüberwachungsmaßnahmen, die im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr oder zur Eigensicherung vorgenommen wurden und richterlich überprüfungsbedürftig sind.