Kostspielige Rückabwicklung
Berlin: (hib/PK) Eine Rückabwicklung der sogenannten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten würde nach Berechnungen der Bundesregierung rund 42 Milliarden Euro kosten. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lägen die Kosten für eine rückwirkende Halbierung des Beitragssatzes bei 37,3 Milliarden Euro, in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) bei 4,85 Milliarden Euro, heißt es in der Antwort (19/4431) der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage (19/4144) der AfD-Fraktion.
Die Beitragseinnahmen von GKV und SPV aus Versorgungsbezügen summieren sich den Angaben zufolge seit 2004 auf 84,2 Milliarden Euro, darunter 74,5 Milliarden Euro in der GKV und 9,7 Milliarden Euro in der SPV.
2004 wurde die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2003 einhergehende Änderung zur Beitragserhebung bei der betrieblichen Altersversorgung wirksam. Seither galten alle Kapitalleistungen als beitragspflichtige Versorgungsbezüge. Es galt die Beitragspflicht unabhängig davon, ob die Versorgungsbezüge laufend oder einmalig gezahlt wurden. Diese Änderung von 2004 betraf auch die Pflegeversicherung.
Die Beiträge aus den Versorgungsbezügen seien ein wichtiger Bestandteil für die nachhaltige Finanzierung der GKV. Eine Rückabwicklung der Regelungen würde die GKV und SPV erheblich belasten und hätte deutliche Beitragssatzanhebungen zur Folge. Bei einer dauerhaften Halbierung des Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge würden die Beiträge in der GKV um rund 0,2 Prozentpunkte steigen, in der SPV um 0,03 Punkte.
Das Bundesgesundheitsministerium prüfe derzeit „lösungsorientiert“ die künftige Verbeitragung von Versorgungsbezügen in der GKV „einschließlich der Aspekte einer Gegenfinanzierung“.