Regelungen für das Traditionsschlachten
Berlin: (hib/EIS) Offiziellen Stellen liegen keine Erkenntnisse zur Gesundheitsgefährdung durch das Traditionsschlachten vor. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4540) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4273) hervor. Die Abgeordneten hatten kritisiert, dass das Traditionsschlachten durch zu enge rechtliche Auslegung von Hygienevorschriften erschwert würde. Dazu heißt es seitens der Regierung weiter, dass den geltenden Regelungen der Gedanke des vorbeugenden Gesundheitsschutzes der Bevölkerung zugrunde liege. Der Gesundheitsschutz gelte demnach uneingeschränkt und unabhängig vom jeweiligen Lebensraum. Die geübte Praxis im Hinblick auf Herausnahme des privaten häuslichen Verbrauchs aus den lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften habe sich nach Auffassung der Bundesregierung unter den derzeit gültigen Regelungen bewährt und erfordere deshalb keine weiteren Anpassungen.