FDP will Fonds für Hardware-Nachrüstung
Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Fonds zur freiwilligen Hardware-Nachrüstung von EURO-5-Diesel-Fahrzeugen aufzulegen, in den Bund und Automobilindustrie einzahlen. In einem Antrag (19/4534), der am Donnerstag im Plenum des Bundestages beraten wird, wird zudem verlangt, Hersteller, die nachweislich betrogen haben, zu einer Hardware-Nachrüstung auf eigene Kosten zu verpflichten.
Die Bundesregierung müsse endlich handeln und Fahrverbote wirklich verhindern, anstatt immer wieder nur zu erklären, dass man sie nicht wolle, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag. Berufspendler, Handwerker und die Bürger, die auf ihr Auto angewiesen seien, dürften nicht weiter in Unsicherheit gelassen werden. „Es bedarf jetzt eines schnellen und entschlossenen Handelns“, fordern die Abgeordneten. Das hohe Gut einer selbstbestimmten individuellen Mobilität müsse immer im Blick behalten werden. Es dürfe weder zu einer Diskriminierung, noch zu einer finanziellen Überforderung einzelner Bürger kommen.
Mit dem Ziel der Verhinderung von Fahrverboten müsse die Bundesregierung sofort bei der Europäischen Union ein Moratorium bis 2020 zur Aussetzung der Anwendung der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG erwirken, verlangt die Fraktion. So könnten Klagen hierzulande wegen zu hoher NOx-Belastungen die juristische Grundlage entzogen werden. „Angesichts der wissenschaftlich ungesicherten gesundheitlichen Auswirkungen von geringen bis moderaten Grenzwertüberschreitungen und Unzulänglichkeiten der Messverfahren erscheint ein befristeter Zeitaufschub zur Erreichung der von der EU verlangten Grenzwerte verhältnismäßig“, heißt es in dem Antrag.
Darüber hinaus müsse die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Fitnesschecks der EU-Luftqualitätsrichtlinie die Grenzwerte und die Messverfahren einer generellen Überprüfung unterziehen. „Die Auswirkungen der Richtlinie müssen auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden“, fordert die Fraktion.
Sollten Moratorium und Fitnesscheck bei der EU scheitern, müsse die Bundesregierung für eine Mobilitätgarantie der von Fahrverboten betroffenen Dieselhalter sorgen und als letztes Mittel eine Nachrüstung der Abgasreinigungssysteme betroffener Fahrzeuge mit wirksamen Katalysatoren, etwas auf Harnstoffbasis, ins Auge fassen. Unbestritten könne diese, wenn technisch in betroffene Fahrzeuge einbaubar, gegenüber einer Software-Nachrüstung eine ausreichende Minderung der NOx-Emissionen bewirken, urteilen die Abgeordneten. Eine solche Hardware-Umrüstungsmöglichkeit müsse dann aber mit Augenmaß erfolgen. Der Nutzen müsse größer sein, als der volkswirtschaftliche Gesamtschaden, der bei Investitionen in Millionen von Gebrauchtfahrzeugen bei nur noch geringem Restwert schnell entstehen könne. Wirtschaftlich und verhältnismäßig sei daher nur eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen der Abgasnormen EURO-5.
Die Kosten einer möglichen Umrüstung dürften nicht alleine zu Lasten der Steuerzahler oder der betroffenen Halter gehen, die ihr Fahrzeug rechtmäßig und in gutem Glauben erworben haben, warnen die Liberalen. „Da wo betrogen wurde, muss die Industrie zu 100 Prozent die Kosten einer solchen Hardware-Nachrüstung tragen“, fordern sie. Wo die Hersteller hingegen rechtlich nicht verpflichtet werden könnten, Diesel-Fahrzeuge auf die Schadstoffnorm EURO-6b umzurüsten, schlägt die Fraktion, ähnlich der Förderung des Bundes für Rußpartikelfilter, die Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung von Hardware-Nachrüstungen vor, in den Bund und Automobilindustrie einzahlen.