Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion zeitnah einen Entwurf eines Umsetzungsgesetzes zur EU-Feuerwaffenrichtlinie vorlegen. Dabei solle die Regierung „die Umsetzungsspielräume zugunsten von Sportschützen“ nutzen und keine zusätzlichen Belastungen für andere Besitzer legaler Waffen wie Jäger und Waffensammler schaffen, fordert die Fraktion in einem Antrag (19/4531).
Danach ist mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie vom Mai 2017 eine Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendung von Feuerwaffen für kriminelle und terroristische Zwecke angestrebt. Ihre Umsetzung dürfe indes nicht zulasten von Sportschützen und anderen legalen Waffenbesitzern erfolgen, schreiben die Abgeordneten. Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit gehe vom illegalen Waffenbesitz aus, der konsequent zu verfolgen sei. Die Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität dürfe aber nicht zu einer Kriminalisierung von Ehrenamt und Vereinskultur führen.