Nebentätigkeit von Referendaren
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht der FDP-Fraktion, dass Referendaren eine Nebentätigkeit erschwert wird, weil bundeseinheitliche Regelungen dazu fehlen. Das betont sie in ihrer Antwort (19/4204) auf eine Kleine Anfrage (19/3947) der FDP-Fraktion. Vielmehr habe das Bundessozialgericht in einem Urteil von 2015 die bundeseinheitlichen Grundsätze für die Einstufung solcher Zusatzzahlungen unterstrichen, so die Regierung.