Verwirkung der Religionsausübung
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die grundsätzlich freie Ausübung einer Religion in Deutschland (Artikel 4 Absatz 2 Grundgesetz) demjenigen untersagt werden kann, dessen Handlungen offensichtlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Das Recht der freien Religionsausübung finde seine Schranken sowohl am Grundrechtsschutz anderer Bürger als auch an der staatlichen Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit, heißt es in dem Gesetzentwurf (19/4484). Im Sinne der funktionalen Güterabwägung könne das Recht auf freie Religionsausübung keine Priorität gegenüber anderen Grundrechten reklamieren. Als Lösung solle die Verwirkungsregelung des Artikel 18 Grundgesetz um den Artikel 4 Absatz 2 Grundgesetz ergänzt werden. Die vom Parlamentarischen Rat in Betracht gezogene aber unterlassene Ergänzung habe dazu geführt, dass der Staat verfassungsfeindlichen Bestrebungen und grundgesetzwidrigen religiösen Praktiken, die sich jeweils auf das Recht der freien Religionsausübung berufen, schutzlos gegenübersteht. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages habe die Verfassungskonformität einer solchen Ergänzung bejaht (WD 3 - 3000 - 221/17).