Umweltgerechtes Recycling von Schiffen
Berlin: (hib/HAU) Deutschland soll dem Internationalen Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen (Übereinkommen von Hongkong) beitreten. Um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes dafür zu schaffen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/4465) vorgelegt, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht und ohne Debatte zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss überwiesen werden soll.
Um die Arbeitsbedingungen und den Umweltschutz beim Abwracken von Schiffen zu verbessern, sieht das Internationale Übereinkommen von Hongkong unter anderem vor, die Verwendung von als gefährlich eingestuften Materialien beim Schiffsbau zu beschränken oder zu verbieten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem müssten sich verbaute „als gefährlich eingestufte Materialien“ lokalisieren und nachverfolgen lassen. Vor Beginn der Abwrackarbeiten muss laut dem Übereinkommen ein schiffsspezifischer Recyclingplan behördlich genehmigt werden. Außerdem darf das Abwracken dem Übereinkommen zufolge „nur in einer zugelassenen Abwrackeinrichtung und unter Einhaltung bestimmter Regelungen erfolgen“, schreibt die Regierung.