Landreform in Südafrika
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die Entwicklungszusammenarbeit mit Südafrika im Zusammenhang mit Plänen für eine Landreform einzustellen. Das geht aus der Antwort (19/4139) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3872) hervor. Die Bemühungen um eine Landreform sollen demnach die sozialen Ungerechtigkeiten und die daraus folgende ungleiche Verteilung von Land beheben, die durch das Apartheidregime und seine benachteiligender Exklusionspolitik entstanden seien. Dazu zählten etwa auch die Vertreibung ganzer Bevölkerungsgruppen aus ihren traditionellen Siedlungsgebieten mit den Landgesetzgebungen von 1913 und den folgenden Jahren. Die Bundesregierung erkenne die Notwendigkeit der Transformation Südafrikas an, heißt es weiter. „Dabei unterstreicht sie die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit, demokratischen Verfahren und der Einhaltung der Menschenrechte.“