Waffenembargo im Bergkarabach-Konflikt
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung erteilt aufgrund des OSZE-Waffenembargos vom 28. Februar 1992 gegen Armenien und Aserbaidschan nur in Ausnahmefällen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in diese Länder. Wie sie in der Antwort (19/4162) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3416) schreibt, gelte dies nur für solche, die nicht für eine militärische Verwendung im Bergkarabach-Konflikt geeignet sind. Im Falle Aserbaidschans seien zwischen 2014 und 2017 Rüstungsexporte in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro genehmigt worden, für Armenien lagen den Angaben zufolge in diesem Zeitraum keine Ausfuhrgenehmigungen vor.