FDP: Verbesserung des Digitalpakt Schule
Berlin: (hib/ROL) Digitale Bildung hat das Potential, die Qualität der Schulbildung in Deutschland massiv zu erhöhen. Die Digitalisierung von Lernmitteln und ihre Verfügbarkeit in Clouds ermöglichen Lehrkräften und Schülern, dasjenige Angebot auszuwählen, das ihren Bildungszielen am besten dient. Die standortunabhängige Verfügbarkeit digitaler Lernmittel ermöglicht Konzepte wie den inverted classroom intensiv zu nutzen bei dem Schüler Grundlagen bereits vor der Behandlung im Unterricht lernen, während sich der Unterricht dann auf die Anwendung und Vertiefung konzentrieren kann. Das schreibt die FDP in ihrem Antrag (19/4451) „Update und Add-ons für den Digitalpakt Schule - Umfassende Bund - Länder - Strategie für digitale Bildung in der Schule“.
Lehrer sollten diejenigen Aufgaben und Inhalte für die einzelnen Schüler auswählen, die diese am besten fördern und fordern. Dabei sollten sie in der Zukunft von künstlicher Intelligenz unterstützt werden, die die Auswahl der geeignetsten Aufgaben erleichtere. Die Lehrkräfte könnten zudem durch Schulsoftware von umfangreichen Verwaltungstätigkeiten entlastet werden. Das verschaffe ihnen mehr Zeit für ihre wichtigsten Aufgaben: Bilden und Erziehen. Jeder Schüler erhalte dadurch individuell auf ihn ausgerichtete Bildung, die ihn bestmöglich in seiner Schullaufbahn unterstütze.
Zahlreiche Staaten der Welt nutzten die Chancen der digitalen Bildung bereits in großem Umfang. In Deutschland könnten aktuell jedoch nur einzelne Leuchttürme diese Chancen nutzen. Die technischen, finanziellen und administrativen Hürden seien zu hoch. Den Digitalpakt Schule habe die Bundesregierung bereits 2016 angekündigt, aber nie mit den Ländern abgeschlossen. Nach Auskunft der Bundesregierung soll der Digitalpakt Ende 2018 unterzeichnet werden, aber statt der in Aussicht gestellten fünf Milliarden Euro in dieser Legislatur lediglich ein Volumen von 3,5 Milliarden Euro umfassen. Im Sondervermögen Digitale Infrastruktur sollten nach den Plänen der Bundesregierung vorerst sogar nur 720 Millionen Euro für den Digitalpakt eingestellt werden.
Der Digitalpakt Schule komme nicht nur zu spät, er sei auch vom Finanzvolumen zu gering und klammere darüber hinaus wesentliche Fragen aus, wenn er nicht über die Grundlagen im Eckpunktepapier aus dem Jahr 2017 hinausgehe. Der Digitalpakt Schule brauche daher ein Update und auch Addons: Denn der Bund könne deutlich mehr flankierende Maßnahmen für einen Erfolg der digitalen Bildung durchführen als im Eckpunktepapier angeführt.
Damit digitale Bildung gelinge, brauche es mehr als einen punktuellen Digitalpakt Schule. Es brauche eine umfassende Bund Länder-Strategie, die auf den verschiedenen politischen Ebenen entschlossen und geschlossen am gemeinsamen Ziel der weltbesten Bildung arbeite. Die derzeitigen Pläne für den Digitalpakt konzentrierten sich stark auf die technische Ausstattung der Schulen sowie die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte, lösten aber nicht alle Herausforderungen in diesen Bereichen.
Die in den Eckpunkten vorgesehene Förderung von Breitbandanschlüssen bei Verfügbarkeit von breitbandig angebundenen Hauptverteilern in den Nahbereichen zum Schulgrundstück konkurriere mit dem Breitbandförderprogramm des Bundes. Um die Mittel des Digitalpakts bestmöglich einzusetzen, müsse der Anschluss der Schulen über das Breitbandförderprogramm statt über den Digitalpakt erfolgen. Dafür sei es notwendig, dass beim Breitbandförderprogramm rasch neue Projekte ausgeschrieben werden und anders als bislang Schulen eigenständige Förderanträge stellen können.
Der Bund könne unter Wahrung der Kultushoheit der Länder die digitale Bildung in der Schule in zahlreichen Punkten weit stärker unterstützen, als in den aktuellen Überlegungen der Bundesregierung zum Digitalpakt Schule vorgesehen sei. So könne der Bund die in Aussicht gestellten fünf Milliarden Euro bereits in dieser Wahlperiode zur Verfügung stellen und den Anschluss von Schulen an das Breitbandnetz weit schneller gewährleisten. Der Bund könne darüber hinaus Forschungsprogramme auflegen, die einen erfolgreichen Einsatz von Schul- und Lernsoftware ermöglichen und flankieren. Der Bund könne zudem die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Schul- und Lernsoftware verbessern, damit ein fairer Markt für entsprechende Software in Deutschland entstehe. Auch könne der Bund über das Bildungs- und Teilhabepaket sicherstellen, dass jeder Schüler über die technische Ausstattung verfügt, die er für seine Schulbildung benötigt.