Zukunft des Hochschulpakts 2020
Berlin: (hib/ROL) Bundesregierung und Bund und Länder befinden sich derzeit in Verhandlungen zu einer Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/4206) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3950). Da zum Ende des Jahres 2020 der Hochschulpakt 2020, das umfassendste gemeinsame Förderprogramm von Bund und Ländern für den Hochschulsektor, ausläuft, hatte n die Liberalen nach dessen Zukunft gefragt. Die Abgeordneten hatten angeführt, dass nach den drei Programmphasen seit 2007 Bund und Länder bis zum Ende der Auslauffinanzierung im Jahr 2023 zusammen voraussichtlich 38,8 Milliarden Euro bereitgestellt werden haben und der Bund daran mit voraussichtlich 20,2 Milliarden Euro den größten Teil der Finanzierung trage.
Die Bundesregierung betont, dass im Studienjahr 2017/2018 im Vergleich zu 2005/2006 jeweils rund 157.000 Studenten mehr angefangen hätten zu studieren. Gleichwohl gäbe es bezüglich der Hochschularten, der einzelnen Studienjahre wie auch bezüglich der Länder sehr große Unterschiede. Der Aufwuchs bei den Universitäten habe im Studienjahr 2017/2018 im Vergleich zu 2005/2006 insgesamt rund 55.300 betragen. Am stärksten sei die Entwicklung bei den Fachhochschulen. Hier sei es zu einem Aufwuchs von rund 93.200 Personen gekommen. Den Hochschultyp „Duale Hochschule“ gebe es in der amtlichen Studierendenstatistik nicht.
Die Zahl der für den Hochschulpakt 2020 relevanten, im Vergleich zum Ausgangsjahr 2005 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger habe in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 369.580 betragen. Die Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz (KMK) 2014 sei für den gleichen Zeitraum von 343.114 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger ausgegangen. Die Abweichung betrage 26.466 zusätzliche Studienanfänger. Die Bundesregierung teile die Einschätzungen des Wissenschaftsrats aus dessen Positionspapier „Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020“ und setze sich in den Bund-Länder-Verhandlungen für die Verwendung einer Kombination aus kapazitäts- und qualitätsbezogenen Parametern mit einem direkten Bezug zu Studium und Lehre ein. Eine Verstetigung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt im Rahmen einer Nachfolgevereinbarung werde den Hochschulen die Einrichtung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse erleichtern, um dadurch mehr Kontinuität und mehr Qualität in der Lehre zu erreichen.
Grundsätzlich unterstreicht die Bundesregierung, dass Bund und Länder mit dem Hochschulpakt 2020 Impulse für die Zukunftsfähigkeit des Landes setzen wollen und einer angesichts der steigenden Bildungsbeteiligung und der doppelten Abiturjahrgänge zunehmenden Zahl von Studienanfängern ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium gewährleisten wollen.
Die Bundesregierung strebe an, die Bereitstellung von Bundesmitteln an die Länder im Kontext der Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 an nachvollziehbare Selbstverpflichtungen der Länder zu knüpfen. Darin sollen an Kennzahlen geknüpfte Ziele, Schwerpunkte, Maßnahmen und Instrumente festgelegt werden. Zudem soll die Verbesserung der Qualität der Lehre gemeinsam mit den Ländern auch in der Nachfolge des Qualitätspakts Lehre adressiert werden. Damit sollen Lehrmethoden und die Lehrkultur verbessert und regelmäßig modernisiert werden. In diesem Kontext sollen der Diskurs zwischen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern für den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen sowie innovative Projekte gefördert werden. Dadurch soll der Stellenwert guter Lehre hervorgehoben werden. Auch dazu befänden sich Bund und Länder derzeit in Verhandlungen.
Mit Hilfe der von Bund und Ländern bereitgestellten Hochschulpaktmittel in Milliardenhöhe würde es den Ländern die notwendigen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen ermöglichen, eine gegenüber dem Bezugsjahr 2005 weitaus höhere Zahl an Studienanfängerinnen und -anfängern aufzunehmen. Der Parameter zusätzlicher Studienanfänger im Vergleich zum Ausgangsjahr 2005 sei dafür ein sehr gut geeigneter Indikator. Der besonderen Ausgangslage der Stadtstaaten, des Saarlandes und der ostdeutschen Flächenländer werde durch einen Solidarmechanismus Rechnung getragen.