Förderende von Windanlagen
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung rechnet damit, dass zwischen 2021 und 2025 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 14.096 Megawatt aus der Förderung fallen. Dies geht aus der Antwort (19/4196) auf eine Kleine Anfrage (19/3850) der AfD-Fraktion hervor. Windenergieanlagen, die vor 2001 in Betrieb gegangen sind, erhalten ab 2021 keine Förderung mehr über die EEG-Umlage. Später in Betrieb genommene Anlagen können 20 Jahre lang plus dem Jahr der Inbetriebnahme diese Sonder-Vergütung erhalten. Wie viele Anlagen in der Folge stillgelegt werden könnten, will die Bundesregierung nicht vorhersagen. Dies dürfte wesentlich von der Einnahmesituation am Strommarkt sowie den für einen Weiterbetrieb anfallenden Investitions- und Betriebskosten beeinflusst werden, schreibt sie lediglich.