Paralleljustiz in Deutschland
Berlin: (hib/mwo) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Anzahl der Verfahren, die durch Paralleljustizsysteme in den letzten vier Jahren in Deutschland durchgeführt wurden, und über eine mögliche Zunahme von Scharia-Gerichten vor. Zuständig für die Durchführung von Straf- und Zivilverfahren seien im Übrigen die Länder, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/4232) auf eine Kleine Anfrage (19/3934) der AfD-Fraktion. Sie verweist auf den Bericht des Bundesjustizministeriums mit dem Titel „Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? - Streitbeilegung im Rechtsstaat und muslimische Traditionen“. Danach gehe es um ein tatsächliches Phänomen, für dessen Bewältigung hinreichende Regelungen vorliegen. Wie die Abgeordneten in der Anfrage schreiben, ist nach ihrer Auffassung aufgrund der zunehmenden Anzahl von Migranten aus vorwiegend muslimischen Ländern davon auszugehen, dass im Rahmen der sogenannten Scharia-Gerichte eine Ausweitung paralleler Justizstrukturen erfolgt.